1. Ziele einer Elterngruppe

Ziel der Gruppe ist es gemeinsam die Verantwortung füralle Elternarbeit zu tragen. Man plant zusammen Elternabende, aber auch Eltern-, Kinder-, Lehrer/- innenanlässe. Dies schafft gegenseitiges Vertrauen und bietet tragende Beziehungen. Die Ressourcen der Eltern sollen genutzt werden. Darunter werden berufliche Kompetenzen, Hobbys, Beziehungen, Motivationen für Schulentwicklung und Gestaltung der Eltern verstanden. Schulprobleme können ausgesprochen werden und Lösungen sollten gemeinsam gefunden werden. Dies soll zu einer entspannten und positiven Schulatmosphäre beitragen.

 

2. Verbindlichkeit der Lehrkraft und der Erziehungsberechtigten 

Die Einrichtung einer Elterngruppe ist für alle Klassen verbindlich. Die Elterngruppe besteht aus mindestens 3 Teilnehmer/-innen (max. 6). Melden sich weniger als 3 Freiwillige entfällt die Elterngruppe für das laufende Schuljahr. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich der Elterngruppe für ein Jahr beizutreten. Es darf pro Familie nur einen/eine Vertreter/-in in einer Elterngruppe mitarbeiten.

 

 3. Organisation und Durchführung

Zusammensetzung

Eine Elterngruppe besteht aus 2-4 Personen und der Lehrperson. Es sollten Mütter und Väter vertreten sein.

Leitung

Die Leitung liegt bei der Klassenlehrperson.

Ablauf

Die Gruppe trifft sich an einem Ort ausserhalb des Schulareals gemäss Absprache. Beim ersten Treffen wird ein Ideenkatalog

ausgearbeitet. Alle Eltern werden anschliessend kurz über den Verlauf orientiert.

4. Abgrenzung und Kompetenzbereich

  • Die Elterngruppe übernimmt für die Lehrperson eine beratende und unterstützende Funktion.
  • Die Elterngruppe nimmt Probleme wahr und findet unverbindliche Lösungsvorschläge.
  • Auch von den nicht an der Elterngruppe beteiligten Eltern können Themenvorschläge eingebracht werden. Diese sind an die Lehrperson zu richten.
  • Die Methodenfreiheit der Lehrperson bei der Stoffvermittlung bleibt gewahrt.Die Sitzungstermine werden durch die Lehrperson koordiniert.
  • Die Kompetenzbereiche von Lehrerschaft und Behörden werden durch die Elterngruppe nicht beeinflusst.
  • Für individuelle Anliegen von Eltern und Erziehungsberechtigten sowie von Schülern bleibt die Lehrperson der direkte Ansprechpartner.
  • Die Aufsichtsfunktion über die Schule bleibt bei den bestehenden Gremien.

 

Copyright(c) 2001 Läufelfingen. Alle Rechte vorbehalten.

webmaster@schulelaeufelfingen.ch