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Warum brauchen wir eine Hausordnung?
Die
persönliche Freiheit eines Menschen geht soweit, bis sie die Freiheit des
andern berührt. Die folgenden Regeln sollen uns ganz einfach das Zusammenleben
an der Schule erleichtern.
Allgemeines
Die
nachfolgenden Regeln gelten für alle Jugendlichen, die sich auf dem Schulareal
aufhalten. Zu den Gebäuden und Einrichtungen ist Sorge zu tragen.
- Die Gebäude werden erst beim Läuten der Schulglocke geordnet und in Ruhe betreten. Nach dem Unterricht
sind die Gebäude wieder ruhig und zügig zu verlassen.
- In den Pausen darf das Schulareal nicht verlassen werden.
- Während der Schulzeiten ist das Kindergarten- und Primarschulareal getrennt. Ausnahmen nach Vereinbahrung.
- Auf dem ganzen Schulareal gilt während der Schulzeit Fahrverbot für Mofas, Velos, Rollbretter, Rollschuhe
etc.
- Die Grünflächen dürfen grundsätzlich nur im Rahmen des Unterrichts betreten werden. Ausnahmen
bewilligt die Aufsichtsperson oder der Hauswart.
- Der Sportrasen darf in der Freizeit nicht benutzt werden. Die Benutzung während der Schulzeit wird
vom Hauswart in Absprache mit der Gemeinde geregelt.
- Schneeballwerfen ist nur oben auf dem Hartplatz erlaubt.
- Die Schulräume werden von den Schulkindern nur in Finken betreten.
- Die 5-Minuten- Pause werden in den Klassenzimmern abgehalten. WC- Besuche oder notwendige Zimmerwechsel
erfolgen ruhig und zügig.
- In den Garderoben ist mit den Kleidern und Schuhen Ordnung zu halten.
- Die Turnhalle darf grundsätzlich nur mit mitgebrachten Turnschuhen betreten werden. Die
Turnsachen sind mit nach Hause zu nehmen. Ausnahmen bewilligt die
Schulleitung.
- In allen Gebäuden ist das Kaugummikauen untersagt. Kaugummi, Papiere und jegliche Abfälle gehören in
die Abfallkörbe.
- Erpressen jeglicher Art von Mitschülern (Znüni, Kaugummi etc.) ist untersagt.
- Auf dem ganzen Schulareal sind das Rauchen, sowie der Genuss und der Handel von alkoholischen Getränken
und anderen Drogen untersagt.
- Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.
- Wir sind eine handyfreie Schule. Schülerinnen und Schüler der 3. bis 5. Klasse von Bad Ramsach oder
von Bauernhöfen ausserhalb der bebauten Dorfzone dürfen Handy für Notfälle
auf dem Schulweg mitnehmen. Während des Unterrichtes und in den Pausen
bleibt das Handy ausgeschaltet im Schulsack.
Auf dem ganzen Schulareal hat der Schulbetrieb
Vorrang (vor der Freizeitbeschäftigung). Zusätzlichen Anordnungen der
Schulleitung, Lehrkräfte und des Hauswarts sind Folge zu leisten.
Für die Einhaltung der Hausordnung sind die Lehrkräfte,sowie der Hauswart verantwortlich.
Zuwiderhandlungen werden bestraft.
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