Warum brauchen wir eine Hausordnung?

Die persönliche Freiheit eines Menschen geht soweit, bis sie die Freiheit des andern berührt. Die folgenden Regeln sollen uns ganz einfach das Zusammenleben an der Schule erleichtern.  

 

Allgemeines

Die nachfolgenden Regeln gelten für alle Jugendlichen, die sich auf dem Schulareal aufhalten. Zu den Gebäuden und Einrichtungen ist Sorge zu tragen.

  1. Die Gebäude werden erst beim Läuten der Schulglocke geordnet und in Ruhe betreten. Nach dem Unterricht sind die Gebäude wieder ruhig und zügig zu verlassen. 
  2. In den Pausen darf das Schulareal nicht verlassen werden.
  3. Während der Schulzeiten ist das Kindergarten- und Primarschulareal getrennt. Ausnahmen nach Vereinbahrung.
  4. Auf dem ganzen Schulareal gilt während der Schulzeit Fahrverbot für Mofas, Velos, Rollbretter, Rollschuhe etc.
  5. Die Grünflächen dürfen grundsätzlich nur im Rahmen des Unterrichts betreten werden. Ausnahmen bewilligt die Aufsichtsperson oder der Hauswart.
  6. Der Sportrasen darf in der Freizeit nicht benutzt werden. Die Benutzung während der Schulzeit wird vom Hauswart in Absprache mit der Gemeinde geregelt.
  7. Schneeballwerfen ist nur oben auf dem Hartplatz erlaubt.
  8. Die Schulräume werden von den Schulkindern nur in Finken betreten.
  9. Die 5-Minuten- Pause werden in den Klassenzimmern abgehalten. WC- Besuche oder notwendige Zimmerwechsel erfolgen ruhig und zügig.
  10. In den Garderoben ist mit den Kleidern und Schuhen Ordnung zu halten.
  11. Die Turnhalle darf grundsätzlich nur mit mitgebrachten Turnschuhen betreten werden. Die Turnsachen sind mit nach Hause zu nehmen. Ausnahmen bewilligt die Schulleitung.
  12. In allen Gebäuden ist das Kaugummikauen untersagt. Kaugummi, Papiere und jegliche Abfälle gehören in die Abfallkörbe.
  13. Erpressen jeglicher Art von Mitschülern (Znüni, Kaugummi etc.) ist untersagt.
  14. Auf dem ganzen Schulareal sind das Rauchen, sowie der Genuss und der Handel von alkoholischen Getränken und anderen Drogen untersagt.
  15. Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.
  16. Wir sind eine handyfreie Schule. Schülerinnen und Schüler der 3. bis 5. Klasse von Bad Ramsach oder von Bauernhöfen ausserhalb der bebauten Dorfzone dürfen Handy für Notfälle auf dem Schulweg mitnehmen. Während des Unterrichtes und in den Pausen bleibt das Handy ausgeschaltet im Schulsack. 

 

Auf dem ganzen Schulareal hat der Schulbetrieb Vorrang (vor der Freizeitbeschäftigung). Zusätzlichen Anordnungen der Schulleitung, Lehrkräfte und des Hauswarts sind Folge zu leisten.

 

Für die Einhaltung der Hausordnung sind die Lehrkräfte,sowie der Hauswart verantwortlich.

 

Zuwiderhandlungen werden bestraft.

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