Die Schülerinnen und Schüler dürfen den Unterricht ohne triftigen Grund nicht versäumen. Für den Schulbesuch der Kinder sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen den Unterricht ohne triftigen Grund nicht versäumen. Für den Schulbesuch der Kinder sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.